"Granny Aupair": Ältere deutsche Frauen zieht es in die Ferne

"Granny Aupair": Ältere deutsche Frauen zieht es in die Ferne


Immer mehr deutsche Frauen "im besten Alter" erfüllen sich als "Granny Aupair" den Traum eines Auslandsaufenthalts.
Immer mehr deutsche Frauen
"im besten Alter" erfüllen sich als "Granny Aupair"
den Traum eines Auslandsaufenthalts.

Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/thx
(mpt-647). Deutsche Frauen gesetzteren Alters sind als Ersatzomas und Kinderbetreuerinnen gerade im Ausland äußerst beliebt und gefragt. Vor allem ihre Gelassenheit und Lebenserfahrung spricht für die sogenannten "Granny Aupairs". Michaela Hansen gründete 2013 die Agentur "Granny Aupair" in Hamburg und ist damit eine Pionierin in der Vermittlung. Die ursprüngliche Intention Hansens war es, deutschen Frauen über 50 dabei zu helfen, ihren Traum vom Auslandsaufenthalt im Alter zu verwirklichen. Mittlerweile können aber auch Familien aus Deutschland Gastgroßmütter aus dem Ausland bei sich aufnehmen.



Auslandsreisekrankenversicherung ist empfehlenswert


Solange sie ihren dauerhaften Wohnsitz in der Bundesrepublik behalten, bleiben "Granny Aupairs" - genau wie jugendliche Au-pairs auch - in der gesetzlichen Krankenversicherung. "Diese Weiterversicherung gilt aber nur für die EU-Länder und die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums", erläutert Dieter Sprott von den (ergodirekt.de/de.html) Ergo Direkt Versicherungen. In diesen Ländern genügt es in der Regel, beim Arztbesuch seine Krankenversicherungskarte vorzuzeigen. Möchte man als "Granny Aupair" allerdings nach Kanada, Amerika oder in ein anderes Land gehen, sollte man unbedingt eine private Zusatzversicherung abschließen. "Diese kann aber auch innerhalb Europas hilfreich sein - zum Beispiel dann, wenn etwa ein Rücktransport nach Deutschland nötig ist", so Sprott.



Rechte und Pflichten sollten abgeklärt werden


Wichtig ist auch, die Pflichten und Rechte der Eltern sowie der "Granny Aupair" im Vorfeld sorgfältig zu klären. "Generell geht die Aufsichtspflicht für die Kinder von den Eltern auf die Leihoma über", erklärt Dieter Sprott. Bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht hafte sie also in der Regel für Schäden, die das Kind unter Umständen verursacht. Deshalb sollte man sich rechtzeitig über die konkreten rechtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes informieren. Grundsätzlich sollte es der Leihoma möglich sein, im Fall der Fälle Schadensersatz zu leisten. "Mit einer privaten Haftpflicht ist man meist auf der sicheren Seite. Es ist aber erforderlich, den Versicherer über die Tätigkeit zu informieren und sich den Schutz bestätigen zu lassen", so Dieter Sprott.


djd-Text: 44613

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