"Rauchfrei" ins neue Jahr: der lohnenswerte Klassiker unter den Neujahrsvorsätzen

"Rauchfrei" ins neue Jahr: der lohnenswerte Klassiker unter den Neujahrsvorsätzen



Wer mit dem Rauchen aufhört, spart nicht nur das Geld für die Glimmstängel - auch bei den Beiträgen für einige Versicherungen zahlen Nichtraucher deutlich weniger.
Wer mit dem Rauchen aufhört, spart nicht nur das Geld
für die Glimmstängel - auch bei den Beiträgen für einige
Versicherungen zahlen Nichtraucher deutlich weniger.

Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen
(mpt-645). Der Jahreswechsel wird immer wieder gerne als Anlass genommen, um schlechten Angewohnheiten zu entsagen und sich positive Änderungen für das neue Jahr vorzunehmen. Als Klassiker gilt dabei der Vorsatz, rauchfrei ins neue Jahr zu starten.

Wer sich das Rauchen abgewöhnen möchte, kann mittlerweile auf zahlreiche Beratungsangebote zurückgreifen, die den "Ausstieg" erleichtern. Praktische Entscheidungs- und Motivationshilfen, Verhaltenstipps sowie Anregungen zur Vermeidung eines Rückfalls gibt es zum Beispiel auf der Internetseite des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) unter dkfz.de sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) unter bzga.de. Letztere bietet sogar eine Telefonberatung zur Rauchentwöhnung an, die von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 22 Uhr und von Freitag bis Sonntag zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 01805-313131 (0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis maximal 0,42 Euro/Minute) erreichbar ist.

Der richtige Zeitpunkt für den Ausstieg


Möchte man mit dem Rauchen aufhören, sollte man sich laut DKFZ ein zeitnahes Ausstiegsdatum setzen und sich nicht davon abbringen lassen. Dabei sollte man darauf achten, dass die geplante Ausstiegszeit möglichst stressfrei ist. Den ersten rauchfreien Tag sollte man dann dazu nutzen, die Rauchutensilien wegzuwerfen und bisherige "Rauchplätze" umzugestalten - beispielsweise, indem man frische Blumen oder Vergleichbares dort platziert. Ein wichtiger Bestandteil der Rauchentwöhnung ist es auch, alltägliche Routinen zu verändern. So sollte man sich beispielsweise darüber bewusst werden, in welchen Situationen man womöglich schon rein aus Gewohnheit raucht, und sich alternative Handlungsweisen zurechtlegen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen das Risiko eines Rückfalls besonders hoch ist. In stressigen Situationen können beispielsweise Entspannungsübungen helfen, die die Anspannung gezielt abbauen.

Professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen


Das DKFZ rät ebenfalls dazu, die Möglichkeit einer professionellen Beratung zu nutzen. Im Hinblick auf medikamentöse Begleittherapien kann beispielsweise der Hausarzt wichtige Tipps geben. Familienangehörige, Freunde und Kollegen sollten darüber hinaus rechtzeitig über die Rauchentwöhnung in Kenntnis gesetzt werden. Gerade in der "heißen Phase" kann ihre Unterstützung sehr wertvoll sein. Orte und Menschen, die zum Rauchen verleiten, sollten hingegen vor allem in den ersten rauchfreien Tagen gemieden werden. Hat sich in Kleidungsstücken, Vorhängen oder sonstigen Gegenständen kalter Rauch festgesetzt, sollte man diese gründlich reinigen. Auch eine professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt kann hilfreich sein. Um sich selbst zu belohnen, kann man das durch die Rauchentwöhnung gesparte Geld in einer Spardose sammeln und sich so individuelle Wünsche erfüllen.

Nichtraucher profitieren in puncto Risikolebensversicherung


Schafft man es tatsächlich, sich das Rauchen abzugewöhnen, lebt man auf Dauer nicht nur gesünder, sondern kann in der Regel auch viel Geld sparen. "Denn beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beispielsweise, mit der der Hauptverdiener einer Familie seinen Lebenspartner und die Sprösslinge für den Fall der Fälle absichern sollte, erhalten Nichtraucher einen kräftigen Bonus", erklärt Dieter Sprott von den (ergodirekt.de/de.html) Ergo Direkt Versicherungen. Raucher hingegen würden aufgrund des erhöhten Sterberisikos einen erheblich höheren Betrag zahlen, so Sprott.

Beim Direktversicherer aus Fürth müsste ein 30-jähriger Nichtraucher bei einer Laufzeit von 25 Jahren für eine Versicherungssumme von 150.000 Euro beispielsweise lediglich 112 Euro pro Jahr zahlen. "Voraussetzung für den Abschluss einer Nichtraucher-Police ist, dass der Kunde zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr nicht mehr geraucht hat", betont Dieter Sprott. Sogenannte Party- oder Gelegenheitsraucher sollten ihre Angewohnheit der Versicherung gegenüber allerdings ehrlich erwähnen. "Und wer sich das Rauchen abgewöhnt hat und doch wieder rückfällig geworden ist, sollte dies seiner Versicherung natürlich auch umgehend melden", betont der Versicherungsexperte.

Risikolebensversicherung ist für junge Familien unabdingbar


Besonders junge Familien geraten schnell in schwere Finanznöte, wenn der Haupt- oder Alleinverdiener der Familie stirbt. "Vor allem für junge Familien ist eine Risikolebensversicherung also unabdingbar", betont Dieter Sprott. Möchte man die Zukunftschancen des Nachwuchses dauerhaft sichern oder den bereits erreichten Lebensstandard halten, sei sie sogar ein Muss. "Die Risikolebensversicherung zahlt, wenn der Versicherte stirbt. Jeder kann die Versicherungssumme und die Laufzeit nach Bedarf festlegen", erläutert Dieter Sprott in diesem Zusammenhang und empfiehlt, als Todesfallsumme das Drei- bis Fünffache des Jahresnettoeinkommens zu vereinbaren. Hat man sich bereits verschuldet, beispielsweise für ein Eigenheim, sollte dieses Risiko zusätzlich abgesichert werden. "Andernfalls müssen die Hinterbliebenen einen gewaltigen Schuldenberg aus eigener Kraft abtragen", warnt der Versicherungsexperte.

Auf die richtige Gestaltung des Vertrags achten


Wer seine Familie über eine Risikolebensversicherung optimal absichern möchte, sollte übrigens auf die richtige Gestaltung des Vertrags achten, damit die Leistungen im Falle eines Falles nicht unter die Erbschaftssteuer fallen. In der Regel wird das Leben des Versicherungsnehmers versichert und sein Partner als Bezugsberechtigter eingesetzt. Im Hinblick auf die Erbschaftssteuer ist dies allerdings nicht optimal: "Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter sollten identisch sein. Nur dann sind die Leistungen erbschaftssteuerfrei", erläutert Dieter Sprott.

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