Falschmeldung oder wahr? Organhandel: Vorsicht vor Fahrern eines Lieferwagens mit Welpen

Falschmeldung oder wahr? Organhandel: Vorsicht vor Fahrern eines Lieferwagens mit Welpen


Bei der Schockmeldung, Fahrer eines Lieferwagens mit Welpen würde durch die Lande ziehen, um Kinder für den Organhandel zu entführen, scheint es sich offensichtlich um einen geschmacklosen Hoax (eine Scherzmeldung) zu handeln. 


Derzeit kursiert eine groteske Meldung durch soziale Medien wie facebook, What´s App und Co.
Die Meldung behauptet, Fahrer eines weißen Lieferwagens würden Kinder ansprechen, um ihnen Welpen in der Ladefläche zu zeigen. Ziel der Fahrer sei, die Kinder für den organisierten Organhandel zu entführen. 

Vorsicht Internet-Hoax: Es könnte sich um eine Diskreditierungsaktion handeln!


Der Heidelberger Polizeisprecher Norbert Schätzle warnt zum Thema, es könne sich um eine gezielte Diskreditierungsaktion handeln. Von einem organisierten Organhandel dieser Art wisse die Polizei nichts. Es handle sich wohl um einen Internet-Hoax. Wenn diese Vermutung stimmt, verfolgt diese Schockermeldung nur eines: Es soll neben Angst und Schrecken Hass auf bestimmte Bevölkerungsschichten geschürt werden.

Das dieses Ziel zum Teil schon erfolgreich erreicht wurde, zeigen die Reaktionen besorgter Eltern. In Mannheim, Sinsheim und Neckarbischofsheim schickten Eltern ihre Kinder aus Angst vor der „Organmafia“ nicht mehr in den Kindergarten. Eine verständliche Reaktion, deren Angstfundament man hätte verhindern können, wenn die Verfasser solcher Meldungen mehr Verantwortungsbewusstsein gezeigt hätten. 


Was können Nutzer tun, wenn sie über solche Meldungen  in sozialen Netzwerken stolpern?


Die vermeintliche Warnmeldung prüfen: 

Eine eingehende Wahrheitsprüfung ist bei solchen Meldungen stets empfehlenswert. Vor allem, wenn die Warnungen Verdächtigungen und Anschuldigungen, wie sie im Falle der Organhandel-Meldung vorkommen, beinhalten. Denn: Nutzer, die Warnmitteilungen über die sozialen Medien weiterverbreiten, meinen es zwar gut, laufen aber Gefahr, sich selbst strafbar zu machen. Das Weiterverbreiten solcher Meldungen bedeute zwar nicht zwangsläufig, sich diese Äußerungen auch zu eigen zu machen, kommentiert die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina die Thematik. Das Verbreiten solcher Warnungen bewege sich aber dennoch an der Grenze zur strafrechtlichen Relevanz. Es ist also Vorsicht geboten! 

Wo können Nutzer prüfen, ob die Meldung Wahrheitsgehalt hat?

Nutzer können online recherchieren, ob seriöse Medien schon über den Fall berichtet haben. Auch Tages- und Lokalzeitungen sowie regionale und überregionale Radiosender würden sich der Berichterstattung verpflichtet fühlen, stimmte denn der Wahrheitsgehalt. Findet der Nutzer keine Berichte, wird es sich bei der Meldung wohl um einen Fake handeln. 
Nutzer können aber auch in den online gestellten Polizeimeldungen recherchieren und sich im Zweifel direkt an die Polizei wenden. 

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